Das Solgut war vererbbar, aber nur an männliche Nachkommen. Hinterbliebene Frauen erhielten jedoch für ihr weiteres Auskommen eine Entschädigung. Man durfte das Solgut auch verkaufen, tauschen oder verpfänden, was in Halle recht häufig geschah. Dadurch wechselten immer wieder die Besitzer, die aber stets der Oberschicht angehörten.
Die traditionelle Lehnsbindung wurde 1722 in freies, erbliches Eigentum umgewandelt. Dadurch konnten erstmals auch Frauen gleichberechtigt über Solgut verfügen. Ab 1730 gestand man ihnen sogar das Siederecht zu.